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   OLG Hamm, 09.12.2009 - I-3 U 122/09   

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https://dejure.org/2009,35934
OLG Hamm, 09.12.2009 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,35934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2009 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,35934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - I-3 U 122/09 (https://dejure.org/2009,35934)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 U 122/09
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Krankenhausträger für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht im Einzelfall entlasten kann (BGH NJW 1991, 1541 f.; BGH GesR 2007, 254 ff., wo feststand, dass das verwirklichte Risiko aus einem objektiv voll beherrschbaren Bereich herstammte; OLG Hamm GesR 2005, 164 f.).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04

    Vorliegen eines Organisationsverschulden der Organe einer Krankenhausklinik wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 U 122/09
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Krankenhausträger für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht im Einzelfall entlasten kann (BGH NJW 1991, 1541 f.; BGH GesR 2007, 254 ff., wo feststand, dass das verwirklichte Risiko aus einem objektiv voll beherrschbaren Bereich herstammte; OLG Hamm GesR 2005, 164 f.).
  • OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis, dass der Kläger während eines

    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • LG Arnsberg, 07.02.2012 - 5 O 4/11

    Nachweis eines Verstoßes gegen Hygienestandards beim Anlegen einer Braunüle

    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Krankenhausträger für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht im Einzelfall entlasten kann (vgl. BGH NJW 2007, 1682; OLG Hamm v. 09.12.2009 - 3 U 122/09 -, zitiert in juris; Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 109 Rdnr. 17).
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